Das Ok ist bemüht, dass unterschiedliche Kunstformen an der artWOMEN teilnehmen.
Das OK ist für die Auswahl der Ausstellerinnen allein verantwortlich. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Teilnahme und abgewiesene Anträge / Bewerbungen bedürfen keiner Begründung.
Die Raumaufteilung wird ausschliesslich durch das OK bestimmt.
Es wird keine Verkaufsprovision auf verkaufte Objekte geltend gemacht.
Die Ausstellerin ist verpflichtet, die Verkaufspreise der Kunstwerke in Schweizer Franken (CHF) anzugeben. Die Preise müssen in leicht zugänglicher und gut lesbarer Form bekannt gegeben werden.
Das OK übernimmt keine Haftung für Ihre Ware (Beschädigung, Diebstahl etc.)
Versicherung ist Sache der Ausstellerin.
Es dürfen Nägel und Sonstiges eingeschlagen werden. Ihr müsst aber am Sonntagabend alles wieder ins Reine bringen. Löcher in der Wand müssen wieder gefüllt werden und übermalt.
Für Beschädigungen am Gebäude haftet die Ausstellerin.
Jede Teilnehmerin darf nur die von uns bereitgestellten Tische benutzen (Achtung: es hat nicht für alle einen eigenen Tisch) . Ausnahmen bedürfen unserer Zustimmung.
Die vorgeschriebenen Verkaufszeiten müssen eingehalten werden.
Wir bitten jede Ausstellerin, falls sie einen Tisch hat ihren Tisch zu versorgen und den Platz besenrein zu verlassen.
Bei Höherer Gewalt kurz vor der Ausstellung können wir die Platzmiete nicht zurückerstatten.
Notausgänge und Fluchtwege müssen jederzeit frei passierbar sein. Lagerungen jeglicher Art in den Fluchtwegen sind untersagt. In den öffentlichen Bereichen (Innen und Aussenbereich) darf kein Material abgelagert werden.
Auf dem gesamten Gelände gilt ein Fahr- und Parkverbot. Zufahrt für Anlieferungen über Einfahrt Zürichstrasse.
Benötigte Ausrüstungen wie Kabelrollen, Werkzeug usw. sind von den Mietenden zu organisieren.
Das OK kann keinerlei Garantien für den Geschäftserfolg einzelner Ausstellerinnen oder für eine bestimmte Anzahl Besucher geben.
Das OK haftet nicht für Verlust, Beschädigung, Zerstörung, Verschwinden, Diebstahl der ausgestellten oder nicht ausgestellten Exponate, der Materialien, Standmaterialien oder persönlichen Gegenstände.
Die Ausstellerin verpflichtet sich, die aktuellen Vorgaben zur Durchführung und Anlieferung/Abholung einzuhalten.
Sollte die Ausstellerin am Aufbautag nicht gemäss Anlieferungstermin am Veranstaltungsort erscheinen, so kann das OK frei über den Ausstellungsstand verfügen.
Getränke und mitgebrachtes Essen dürfen nicht verkauft werden.
Getränke und Essen dürfen mitgebracht werden und dürfen nur verschenkt werden.
Im gleichen Areal befinden sich zwei Gastrobetriebe: Zeughausbar und Haus of Mezze
